Wohnschirm - Energiesicherung
10. Oktober 2024
Wichtige Änderung: es können keine Anträge mehr auf die Pauschalzahlung bearbeitet werden. Diese Leistung wurde mit dem 26.2.2024 abgeschafft.
Anträge auf die Energiesicherung werden in der Beratungsstelle bearbeitet. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 05574/90902-20. Es können Rückstände bei Energieversorgern übernommen werden, wenn das Haushaltseinkommen niedrig ist.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Lichtbildausweis
- Meldezettel aller Haushaltsmitglieder
- Liefervertrag oder Rechnung von Energieversorgern (Strom, Gas, Holz, etc.)
- falls vorhanden: Mahnungen oder offene Rechnungen von Energieversorgern
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über Abzüge vom Einkommen
- falls vorhanden: Nachweis über erhaltenen Heizkostenzuschuss