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Stellungnahme zum Vorarlberger Sozialleistungsgesetz

8. Juni 2020

Sozialstaat, Stellungnahmen & Meinungen

Der Verein dowas hat zum vorliegenden Entwurf eines neuen Sozialleistungsgesetzes eine ausführliche Stellungnahme übermittelt. Aus unserer Sicht würde dieses Gesetz in vielerlei Hinsicht Verschlechterungenn gegenüber der bisherige Rechtslage bringen und für viele Bezieher*innen der aktuellen Mindestsicherung eine Schlechterstellung oder gar einen Entfall des Anspruches bedeuten.

  • Das Gesetz ist schwer verständlich, insbesondere was den Kreis der Anspruchsberechtigten sowie die Ermittlung der Leistungsansprüche betrifft.
  • Die geplanten Veränderungen im Verwaltungsverfahren erhöhen den Verwaltungsaufwand deutlich.
  • Bezieher*innen werden durch den Sachleistungsvorrang entmündigt und stigmatisiert. Der Druck auf die Armutsbetroffenen steigt.
  • Die vorgesehenen Sanktionen und Strafandrohungen sind überschießend und gefährden unseres Erachtens wesentlich die Ziele des Gesetzes.
  • Das Leistungsniveau vor allem der Anteile für den Lebensunterhalt ist nicht ausreichend. Die Unterstützung für den Lebensunterhalt wird unserer Ansicht nach im Vergleich zur bisherigen Rechtslage stark gekürzt.
  • Große Familien sind besonders von den geplanten Kürzungen für den Wohnbedarfsanteil betroffen.
  • Für wohnungslose Menschen bringt das Gesetz deutliche Verschlechterungen, da die Anspruchsberechtigung für Lebensunterhalt und Wohnbedarf an einen bestehenden Hauptwohnsitz gebunden wird.
  • Subsidiär Schutzberechtigte werden durch die Deckelung der Leistungshöhe auf Grundsicherungsniveau in manifeste Armut und drohende Wohnungslosigkeit gedrängt. Bereits erzielte Integrationserfolge sind massiv gefährdet.
  • Das Gesetz schränkt für Bezieher*innen die Möglichkeiten ein, private Hilfe in Form von Sach- oder Geldleistungen anzunehmen. Solidarisches Handeln einzelner Bürger*innen oder Organisationen scheint nicht mehr erwünscht zu sein, wenn es regelmäßig erfolgt.

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