Beratungsstelle
Öffnungszeiten Journaldienst:
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
Termine sind nach vorheriger Absprache auch außerhalb der Journaldienstzeiten möglich. Terminvereinbarung unter 05574/90902-20. Sollten Sie uns nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Anfragen sind jederzeit per E-Mail unter beratungsstelle@dowas.at möglich und werden an Werktagen schnellstmöglich beantwortet.
Leistung
In unserer Beratungsstelle erhalten Sie umfassende Beratung und Unterstützung bei
- allen Fragen der Existenzsicherung bzw. sozialen Grundsicherung (detaillierte Informationen zur Sozialhilfe und anderen Leistungen)
- allgemeinen Wohn- und Mietproblemen
- drohender Wohnungslosigkeit/Delogierung (Delogierungsprävention)
- akuter Wohnungslosigkeit (u.a. Krisenintervention, Wohnraumbeschaffung)
- drohender oder akuter Arbeitslosigkeit
- Anträgen auf Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Pension
- bei fremdenrechtlichen Fragen
- Bedarf an Situationsclearing (ggf. interne und/oder externe Weitervermittlung u.a. in Schuldenberatung, Suchthilfe, Wohneinrichtungen und zu Fachärzten).
- Beratung und Betreuung von Haftentlassenen (Haftentlassenenhilfe)
Aufnahmebedingungen
Je früher Sie kommen, desto eher kann gemeinsam eine Lösung der Probleme gefunden werden. Wenn wir Sie erfolgsversprechend unterstützen sollen, müssen Sie ein konkretes Anliegen und die Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung haben. Wenn Sie zum Beispiel Hilfe bei drohender Delogierung haben möchten, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme noch vor Verfahrensbeginn bei Gericht.
Sie sollten jedenfalls Beratung aufsuchen, wenn Sie selbst merken, dass Sie in Schwierigkeiten kommen könnten, die Miete zeitgerecht zu zahlen oder es andere Probleme mit dem Mietverhältnis gibt.
Post- und Meldeadresse
Kontaktadresse für Wohnungslose
Leistung
Für Wohnungslose aus dem Raum Bregenz besteht die Möglichkeit, bei dowas eine Postadresse einzurichten, über die Sie postalisch erreichbar sind. Die Einrichtung einer solchen Adresse erfolgt über unsere Beratungsstelle, die regelmäßige Postausgabe über den Treffpunkt in der Grundversorgung.
Sind die entsprechenden Voraussetzungen des Meldegesetzes (§ 19a) erfüllt, kann vom Meldeamt der Stadt Bregenz eine Hauptwohnsitzbestätigung für obdachlose Menschen vergeben werden. Diesbezüglich Anfragen werden über unsere Beratungsstelle bearbeitet. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Hauptwohnsitzbestätigung obliegt allerdings dem Meldeamt der Stadt Bregenz. Nach einem Monat kann die postalische Kontaktadresse in eine polizeiliche Meldeadresse umgewandelt werden, sofern das Meldeamt der Stadt Bregenz zu der Entscheidung kommt, dass der/die Betreffende sich überwiegend und nicht nur kurzfristig in Bregenz aufhält. Die letztliche Entscheidung darüber trifft in jedem Einzelfall das Amt der Stadt Bregenz.
Die Postausgabe erfolgt auch in diesen Fällen über den Treffpunkt.
Öffnungszeiten des Treffpunkts:
Montag bis Freitag von 8.30 bis 13.00 Uhr ,
Zugangsvoraussetzungen
Wohnungslose, die sich überwiegend im Raum Bregenz aufhalten
Haftentlassenenhilfe
Hilfe für inhaftierte Menschen vor und nach der Entlassung
Leistung
- Unterstützung bei allen Angelegenheiten, die im Vorfeld und unmittelbar nach der Haftentlassung zu regeln sind (in Absprache mit dem Sozialen Dienst der Justizanstalt und anderen betreuenden Einrichtungen).
- Hierfür besuchen wir die Inhaftierten auch in der Justizanstalt.
- Wir unterstützen z.B.
- bei der Wohnungssuche,
- reservieren bei Bedarf auch kurzfristig einen Platz in unserer Notschlafstelle,
- vermitteln in eines unserer Wohnprogramme (Gemeinschaftswohnung oder Ambulant betreutes Wohnen),
- helfen beim Stellen von Anträgen (Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, Leistungen des AMS),
- überbrücken kurzfristig finanzielle Notlagen.
Kontakt und Information:
Beratungsstelle
beratungsstelle@dowas.at
+43 5574 90 902 20
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